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Auf dieser Seite finden Sie nützliche Fragen, die uns immer wieder erreichen und die passenden Antworten dazu. Auch möchten wir hier mit Ihnen hilfreiche Tipps teilen.

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kurz und knapp.

Was ist ein kassenzugelassener Betreuungsdienst?

Ein kassenzugelassener Betreuungsdienst ist eine ambulante Betreuungseinrichtung, die für Pflegebedürftige dauerhaft pflegerische Betreuungsmaßnahmen und Hilfen bei der Haushaltsführung erbringt. Diese Dienste führen keine körperbezogenen Pflegemaßnahmen durch. Diese sollen zukünftig durch unseren Betreuungs- und Pflegedienst „Die Pflegeperle“ erbracht werden. Die Leitungsebene besteht aus einer verantwortlichen Pflegefachkraft oder einer verantwortlichen Fachkraft, die qualifiziert, fachlich geeignet und zuverlässig ist. Die angebotenen Leistungen umfassen persönliche Hilfeleistungen wie Unterstützung bei der Orientierung und Gestaltung des Alltags sowie im Haushalt und bei der Aufrechterhaltung sozialer Kontakte und Fähigkeiten der Pflegebedürftigen

Ich bekomme Pflegegeld, bieten Sie auch Beratungseinsätze gem. § 37.3 SGB XI an?

Ja, als unabhängig Beratungsstelle können wir Sie gerne auch mit einem Beratungseinsatz unterstützen. Denn wenn Sie Pflegegeld erhalten ist eine regelmäßige Pflegeberatung nach § 37.3 SGB XI, auch Beratungseinsatz oder Pflegeeinsatz genannt, für Sie gesetzlich verpflichtend. Dieser Termin, der in Ihrer eigenen Häuslichkeit oder bei bestimmten Voraussetzungen auch per Video-Sprechstunden stattfinden kann dient dazu, die Qualität in der Pflege sicherzustellen und Pflegende in Ihrer individuellen Situation bei Fragen zu unterstützen.

Was genau ist die Pflegeberatung nach § 45 SGB XI und können Sie diese auch anbieten?

Die Beratung unserer Klienten ist ein wichtiger Bestandteil unserer täglichen Arbeit. Als zugelassene Dienste können wir Ihnen auch die Pflegeberatung anbieten. Unsere ausgebildeten Pflegeberaterinnen und Pflegeberater - ausschließlich Pflegefachkräfte mit entsprechender Zusatzqualifikation - stehen Ihnen hier kompetent zur Seite. Aber was ist nun die Pflegeberatung nach § 45 SGB XI? Unter der sogenannte „Pflegeberatung" nach § 45 SGB XI versteht man Ihren Anspruch oder den Anspruch Ihrer Angehörigen auf Pflegekurse von Angehörigen und Pflegepersonen. Welche Arten der Pflegeberatung gibt es? ► Pflegekurse (für mehrere Angehörige/Pflegepersonen) zu verschiedenen Themen ► Individuelle Beratung in der Häuslichkeit.

Wie wird die Betreuung gesichert?

Unsere Unternehmen bemüht sich jeden vereinbarten Termin zuverlässig zu erfüllen. Bei Krankheit und Urlaub unserer Perlen versuchen wir einen Ersatz für Sie zu stellen. Leider kann hier der Tag und die Uhrzeit variieren. Dies geschieht nach Absprache mit unseren Klienten. Sollte die Betreuung nicht stattfinden können, entstehen Ihnen natürlich keine Kosten.

Bieten Sie kostenlose Beratungsgespräche, bevor wir uns für Ihren Betreuungs- und Pflegedienst entscheiden?

Rufen Sie uns gern an, senden uns eine Nachricht oder buchen und vereinbaren Sie mit uns ein kostenloses Beratungsgespräch. Wir stehen Ihnen jederzeit gern für Fragen zur Verfügung. Demnächst Neu: Unsere Online-Sprechstunde

Was kosten Ihre Leistungen?

Die Preise unterscheiden sich je nach Auftrag und Abrechnungsmethode. Daher ist diese Frage nicht so pauschal zu beantworten. Hierzu werden wir demnächst aber eine Preisliste hier einstellen. Unsere Betreuungs- und Entlastungsleistungen kosten 43,00 Euro die Stunde. Vor unserem Einsatz erstellen wir Ihnen immer ein individuelles Angebot, sodass Ihnen die Kosten immer bekannt und transparent sind.

Ich bin Krank oder Schwanger - Finanzierungsmöglichkeit Haushaltshilfe nach § 38 und § 24h SGB V

Wenn Sie Anspruch auf eine Haushaltshilfe nach § 38 SGB V haben (z.B. wenn der Haushalt wegen einer Erkrankung nicht weitergeführt werden kann und im Haushalt noch Kinder unter 12 Jahren leben), so können wir diese Leistung ggf. mit Ihrer Krankenkasse abrechnen. Mit der AOK Rheinland-Pfalz/Saarland haben wir einen Vertrag nach § 132 SGB V abgeschlossen. Diese Regelt die unsere Leistungserbringung und die Kosten. Die Konditionen anderer Krankenkassen weichen teilweise erheblich voneinander ab, daher kann eine Zusage hier erst nach einer Kostenzusicherung durch die Krankenkasse im Einzelfall erfolgen.

Brauchen meine Eltern oder Angehörige Unterstützung – wie erkenne ich dies?

Unterstützung bei der häusliche Pflege kann Ihre Eltern oder Angehörige entlasten, sollten Sie folgende Merkmale aufweisen, könnte eine Unterstützung notwendig sein: • Minimierung der eigenen Bedürfnisse (Hygiene, Freizeit, etc.) • Interessensverlust • Es wurde eine Form von Demenz oder eine andere altersbedingte Krankheit festgestellt. • Chronische Erkrankungen wie z.B. Arthritis kann die eigene Pflege im häuslichen Rahmen erschweren. • Organisatorische Aufgaben werden vernachlässigt (Rechnungen bezahlen, Medikamente einnehmen, etc.) • Durch eingeschränkte Beweglichkeit kommt es zu häufigen Stürzen. • Es wird Hilfe beim Hinsetzen und Aufstehen benötigt. • Verminderte Fahrfähigkeiten.

Und wie kann die häusliche Betreuung und Pflege mich oder meine Angehörige unterstützen?

Wenn es Ihnen oder Ihren Angehörige schwer fällt, ohne Hilfe die Lebensqualität zu erhalten, dann kann die häusliche Pflege eine gute Option sein. Unsere geschulten Perlen ermöglichen eine zeitintensive persönliche Betreuung und Pflege. Vielen anderen Anbietern ist dies nicht möglich, da oft eine einzige Pflegekraft für die Betreuung von einer Vielzahl von Kunden und dies für eine kurze Zeit gleichzeitig und lediglich verantwortlich ist. Wie genau können Ihre geschulten Betreuungskräfte unterstützen? Unsere Perlen helfen bei den Aktivitäten des täglichen Lebens. Hierzu zählen z.B. Hilfe beim Baden, Hilfe beim Anziehen, Wäschewaschen und der Zubereitung von Mahlzeiten, Kochen, Hilfe der Haushaltsführung, Begleitung beim Einkaufen und zu Ärzten, Behörden u.s.w. Unsere Perlen führt aber auch Gespräche mit Ihren Klienten oder hört einfach mal zu und bietet Aktivitäten wie Spaziergängen puzzeln oder basteln, Zeitung lesen oder gemeinsam Musik etc. an. Auch die Begleitung zu kulturellen Veranstaltungen (Theater, Kino, Oper, Museum) ist möglich. Unsere Leistungen und Hilfen werden individuell auf Sie oder Ihren Angehörigen abgestimmt und geplant.

Was ist der Unterschied zwischen der häuslichen Betreuung und Ihrer Tagesbetreuung?

Die häusliche Betreuung wird in der Häuslichkeit von Ihnen oder Ihrem Angehörigen durchgeführt. In der Regel ist es eine 1 zu 1 Betreuung. Im Gegensatz hierzu findet unsere Tagesbetreuung in unseren Räumlichkeiten und in Kleingruppen statt.

Übernehmen Sie auch pflegerische Tätigkeiten?

Demnächst Hierzu haben wir gerade die Zulassung unseres Betreuungs- und Pflegedienstes „Die Pflegeperle“ beantragt. Unser Betreuungsdienst „Die Haushaltsperle“ führt pflegerische Betreuung durch und erledigt alle, im Rahmen der Betreuung notwendigen Maßnahmen durch.

Habe ich eine feste Betreuungsperson?

Ja, in der Regel schon. Nur bei Ausfall, z.B. bei Urlaub, Krankheit usw. übernimmt in gemeinsamer Absprache mit Ihnen eine weiterer Perle die Betreuung. Allerdings besteht kein Anspruch auf eine bestimmte Betreuungskraft und organisatorische Gründe können dazu führen, dass eine Ihre Betreuungskraft durch eine andere Perle ersetzt werden muss.

Kann ich jederzeit kündigen?

Die Servicevereinbarung mit unserem Betreuungsdienst „Die Haushaltsperle“ und unserem Betreuungs- und Pflegedienst „Die Pflegeperle“, können Sie jederzeit kündigen - und zwar ohne Angabe eines Grundes oder Beachtung einer Kündigungsfrist.

Können Ihre Leistungen über die Pflege- / Krankenkasse abgerechnet werden?

JA. Auf Wunsch rechnen wir direkt mit Ihrer Pflege- oder Krankenkasse ab. Falls die zu erbringenden Leistungen den Rahmen der jeweiligen Budgets der Pflegeversicherung überschreiten, die Investitionskosten und bei Privat- und Beihilfeversicherten stellen wir unsere Leistungen privat in Rechnung. Sie können diese dann zur anteiligen Erstattung an Ihre Pflegekasse weiterreichen.

detailliert und ausführlich.

Was unterscheidet Sie von einem Angebot zur Unterstützung im Alltag (AuA)?

Ein kassenzugelassener Betreuungsdienst und ein Angebot zur Unterstützung im Alltag sind beide ambulante Dienstleistungen, die Pflegebedürftigen und ihren Angehörigen Unterstützung bieten. Während ein Betreuungsdienst über eine Zulassung zu den Pflegekassen verfügt haben Angebote zur Unterstützung im Alltag lediglich eine Anerkennung eines oder mehrerer Landkreise. Unsere Unternehmensgruppe betreib Saarlands einzigen kassenzugelassen Betreuungsdienst und ist darüber hinaus auch als Angebot zur Unterstützung im Alltag anerkannte. Hier sind die Unterschiede: 1. Kassenzugelassener Betreuungsdienst: Betreuungsdienste sind eine sogenannte ambulante, zugelassene Pflegeeinrichtung und haben einen Versorgungsvertrag mit den Pflegekassen geschlossen. • Zweck: Diese Dienste richten sich vor allem an Menschen mit kognitiven Einschränkungen, die im Alltag Unterstützung benötigen. • Leistungen: Sie bieten Hilfe bei der Haushaltsführung (z. B. Einkäufe, Mahlzeiten zubereiten, Reinigung) und Tagesstrukturierung (z. B. Gedächtnisförderung, Spielen, Spaziergänge). • Qualitätsstandards: Sie müssen bestimmte Qualitätsstandards erfüllen, einschließlich qualifiziertem Personal und internem Qualitätskonzept. Sie werden jährlich durch den Medizinischen Dienst (MD) überprüft. • Abrechnung: Betreuungsdienste dürfen über bis zu 100% der Sachleistungen abrechnen und benötigen keine Umwandlung. 2. Angebot zur Unterstützung im Alltag: • Zweck: Diese Angebote sind sogenannte Niederschwellige Angebote und können soziale Kontakte fördern oder pflegende Angehörige entlasten. • Leistungen: Sie umfassen Betreuungsangebote (z. B. Tagesbetreuung in Kleingruppen), Entlastung von Pflegepersonen und praktische Hilfen im Alltag. • Finanzierung: Der Entlastungsbetrag der Pflegeversicherung kann für diese Angebote verwendet werden.

Ich habe den Pflegegrad 1 bekommen – wie können Sie mich unterstützen?

Der Entlastungsbetrag - Ihr Anspruch auf monatliche Leistungen im Wert von 125 € Bereits bei Pflegegrad 1 können Sie oder ihre Angehörigen gemäß § 45b Absatz 1 a Sozialgesetzbuch XI den sogenannten , Entlastungsbetrag" in Anspruch nehmen, der von der Pflegeversicherung bis zu einer Höhe von 125 Euro pro Monat bezahlt. Wofür kann der Entlastungsbetrag verwendet werden? Sie können den Entlastungsbeitrag nutzen für Leistungen, die der sozialen Betreuung pflegebedürftigen Menschendienen bzw. deren Angehörige entlasten. Dazu gehören: beispielsweise auch Leistungen zur Unterstützung im Haushalt. Wenn Sie einen Pflegegrad 1 haben, können Sie den Betrag sogar nutzen, um damit körperbezogene Pflegemaßnahmen (Grundpflege) in Anspruch zu nehmen. All dies sind Leistungen, erbringen „Die Haushaltsperle“ und „Die Pflegeperle“ Was muss man tun, um den Entlastungsbetrag zu bekommen? Der Entlastungsbetrag ist keine „Geldleistung ", d. h. Sie können sich das Geld nicht einfach zusätzlich zum Pflegegeld auszahlen lassen. Stattdessen haben Sie einen Kostenerstattungsanspruch, das heißt: Nur derjenige, der einen professionellen Anbieter, z.B. einen Pflegedienst, mit der Erbringung der Leistungen beauftragt, kann sich diese Leistungen von seiner Pflegekasse in einem Umfang von bis zu 125 Euro pro Monat erstatten lassen. Welcher Aufwand entsteht für Sie, wenn Sie die Leistungen in Anspruch nehmen möchten? Für Sie entsteht so gut wie kein Arbeitsaufwand! Wenn Sie uns beauftragen, übernehmen wir die Arbeit und rechnen die Leistungen auf Wunsch direkt mit Ihrer Pflegekasse ab. Können Sie die 125 Euro weiter geltend machen, wenn Sie diese in einem Monat einmal nicht genutzt haben? Ja, ein Aussetzen der Inanspruchnahme des Entlastungsbeitrages hat für Sie keine negativen Auswirkungen. Die Leistungen können innerhalb des jeweiligen Kalenderjahres in Anspruch genommen werden. Und wenn die Leistungen in einem Kalenderjahr nicht ausgeschöpft werden, kann der nicht verbrauchte Betrag in das folgende Kalenderhalbjahr übertragen werden. Wenn Sie den Entlastungsbetrag nutzen möchten, können wir diese Leistungen für Sie erbringen! Weiter Informationen zu unserem Angebot finden Sie HIER Link zu den Leistungen GESELLSCHAFT & BEGLEITUNG, AKTIVIERENDE HAUSHALTSHILFE, UNTERSTÜTZUNG IM ALLTAG, PFELGERISCHER BETREUUNG und KÖRPERBEZOGENE PFLEGEMAßNAHMEN (Grundpflege) Haben Sie Interesse an der Inanspruchnahme des „Entlastungsbetrages" oder möchten Sie ein unverbindliches, individuelles Angebot hierzu? Rufen Sie uns an! Gerne beraten wir Sie in einem persönlichen Gespräch! Welche Unterstützung kann ich neben dem Entlastungsbetrag noch erhalten? Beratungsgespräche: Pflegebedürftige mit Pflegegrad 1 und Pflegebedürftige, die von einem ambulanten Pflegedienst Pflegesachleistungen beziehen, haben den Anspruch, einmal im Halbjahr ein Beratungsgespräch gemäß § 37.3 abzurufen. Ziel der kostenfreien Pflegeberatung ist es, die Qualität der häuslichen Pflege sicherzustellen und die Pflegenden bei Fragen zu Ihrer persönlichen Situation zu unterstützen. Als unabhängige Beratungsstelle können wir Ihnen auch mit der kostenfreien Pflegeberatung zur Seite stehen. Nähere Informationen – Beratungsgespräch buchen Link zu den Beratungsgesprächen Zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel / Hausnotruf Bei dem vorliegen bestimmter Voraussetzungen haben Sie auch bei dem Pflegegrad 1 bereits die Möglichkeit zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel und die Sicherheit durch ein Hausnotrufgerät zu erhalten.

Und wie sieht es bei dem Pflegegrad 2 bis 5 aus?

Ab dem Pflegegrad 2 stehen Ihren oder Ihren Angehörigen erheblich mehr Finanzierungsmöglichkeiten bereit. Hier einige Beispiele: • Entlastungsbetrag und Unterstützungsangebote im Alltag • Ambulante Pflegesachleistungen • Verhinderungspflege • Pflegegeld • Pflegehilfsmittel

Was genau ist die Pflegeberatung nach § 45 SGB XI und können Sie diese auch anbieten?

Die Beratung unserer Klienten ist ein wichtiger Bestandteil unserer täglichen Arbeit. Als zugelassene Dienste können wir Ihnen auch die Pflegeberatung anbieten. Unsere ausgebildeten Pflegeberaterinnen und Pflegeberater - ausschließlich Pflegefachkräfte mit entsprechender Zusatzqualifikation - stehen Ihnen hier kompetent zur Seite. Aber was ist nun die Pflegeberatung nach § 45 SGB XI? Unter der sogenannte „Pflegeberatung" nach § 45 SGB XI versteht man Ihren Anspruch oder den Anspruch Ihrer Angehörigen auf Pflegekurse von Angehörigen und Pflegepersonen. Welche Arten der Pflegeberatung gibt es? ► Pflegekurse (für mehrere Angehörige/Pflegepersonen) zu verschiedenen Themen ► Individuelle Beratung in der Häuslichkeit.

Welche zusätzlichen Angebote bietet Ihre Unternehmensgruppe an?

Unsere Unternehmensgruppe Alltagsperlen hat sich zum Ziel gemacht Ihnen eine Rundumpaket an Unterstützungsleistungen und Versorgung zu bieten und vereint daher mehrere Unternehmen unter Ihrem Dach. Daher bieten wir Ihnen: • Saarlands einzigen zugelassenen Betreuungsdienst „Die Haushaltsperle“ • Demnächst Betreuungs- und Pflegedienst „Die Pflegeperle“ • Unabhängige zugelassenen Beratungsstelle Beratungseinsätze gem. § 37.3 SGB XI Pflegeberatung nach § 45 SGB XI Beratung und Unterstützung bei der Pflegebegutachtung und Widersprüchen • Unser www.Pflegeparket-saar.de Versorgung mit zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel …..Hausnotruf …..Hygieneprodukte auf Rezept • Freier Träger der Jugendhilfe Großtagepflege „Die Betreuungsperle“ • Tagesbetreuung in Schwalbach • Eingliederungshilfe • Hausmeisterdienste Kleiner Gartenarbeiten …..Fahrzeugreinigung …..professioneller Glas- und Gebäudereinigung • Demnächst geplant - Schulische Integrationshilfe • Unsere Beratungsperle schult unser Betreuungskräfte aus. Zusätzlich wird in Kürze unsere Unternehmens- und ….Existenzgründerberatung starten. Wir entwickeln uns Angebote kontinuierlich weiter und passen es den Bedürfnissen und Anforderungen unserer Klient*Innen an.

Sind Ihre Betreuungskräfte ausgebildet?

Jede Betreuungskraft ist nach den Inhalten der Verordnungen der Bundesländer Saarland und Rheinland-Pfalz geschult. Diese enthält die erweiterte erste Hilfe, Kenntnisse über Erkrankungen sowie ihr fachgerechtes Handeln. Darüber beschäftigen und Qualifizieren wir mehrere Betreuungskräfte nach § 53b SGB X, examiniere Pflegefachkräfte, stattlich anerkannte Hauswirtschafter*innen, Pflegehelfer*innen, Erzieher*innen, Tagesmütter und Diätberater*innen, Biologinnen, Pflegedienstleitungen, Wundmanager*innen und viele mehr. Zusätzlich führen wir monatlich ein Team mit Fallbesprechungen, Reflektionen und punktuellen Schulungen durch. Erweitert wird dies durch verpflichtende und freiwillige Onlne Fortbildungen. Weitere Qualifikationen der Mitarbeiter im Bereich Demenzbetreuung, Sterbebegleitung, Aktivitäten des täglichen Lebens bereichern die tägliche Arbeit und natürlich unsere Klienten.

Welche Finanzierungsmöglichkeit gibt es bei der Eingliederungshilfe nach § 53 SGB XII

Die Eingliederungshilfe für Menschen mit Beeinträchtigung umfasst unterschiedliche Leistungen des Sozialamts oder anderer Sozialträger (Landesamt für Soziales, Jugendamt), die in großen Teilen mit den Rehamaßnahmen der Kranken-, Reten- und Unfallversicherungen vergleichbar sind. Anspruch auf Eingliederungshilfe für Menschen mit Beeinträchtigung haben Personen, die nicht nur vorübergehend (d.h. länger als 6 Monate): A) körperlich wesentlich beeinträchtigt sind (z.B. erhebliche Beeinträchtigung der Bewegungsfähigkeit; Blinde; Hörbehinderte und Taubstumme; Sprachbehinderte) oder B) geistig wesentlich beeinträchtigt sind (wodurch die Eingliederung in die Gesellschaft erheblich beeinträchtigt wird) oder C) seelisch wesentlich beeinträchtigt sind (z.B. körperlich nicht begründbare Psychosen; seelische Störungen als Folge von Krankheiten; Suchtkrankheiten, Neurosen, Persönlichkeitsstörungen) oder D) von einer Beeinträchtigung bedroht sind (nach allgemeiner ärztlicher und sonstiger fachlicher Erkenntnis).

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